Die Schwerpunkte unserer Leistung

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht beinhaltet die Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern regeln. Es geht dabei um Fragen des Zustandekommens des Arbeitsvertrages, der Durchführung des Arbeitsverhältnisses selbst und schließlich um die Beendigung einer arbeitsvertraglichen Beziehung.

So gehören zum Individualarbeitsrecht insbesondere:

  • der Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages,
  • die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers,
  • die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers,
  • der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers,
  • die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • die Arbeitszeiten sowie
  • das Kündigungsrecht.
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Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer. Der einzelne Arbeitnehmer wird hier also nicht direkt adressiert, sondern vielmehr seine Vertretungsorgane, wie z.B. Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft.

Es geht dabei insbesondere um:

  • die Errichtung eines Betriebsrates und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sowie
  • den Abschluss und Inhalt eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung.
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Kirchliches Arbeitsrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht vereint das staatliche Arbeitsrecht und das Kirchenrecht. Hier fließen das verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der Kirche, ihre Rechtsvorschriften und ihr Selbstverständnis mit den allgemein gültigen Bestimmungen des Arbeitsrechtes zusammen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die Gesetze der katholischen Kirche (z.B. Caritas) sowie
  • die Gesetze der evangelischen Kirche (z.B. Diakonie).